Vertragsbedingungen

1. Plazierung/Verteilung
Die Complemedia AG versieht die Projekte gemäss Bezeichnung auf der ersten Seite dieses Vertrages mit der Werbeaufschrift.
2. Vertragsdauer
Der Vertrag gilt für 4 Jahre entsprechend der Markierung auf der ersten Seite dieses Vertrages.
3. Inhalt des Vertrages
Der Kunde ist für den Aufdruck des von ihm in Auftrag gegebenen Werbefeldes allein verantwortlich. Es ist seine Sache, rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und persönlichkeitsrechtliche Fragen, vor Erteilen des Auftrags abzuklären.
4. Druckunterlagen
Der Kunde stellt der Complemedia AG bei Vertragsabschluss die Druckunterlagen in geeigneter Form zur Verfügung. Bei minderer Qualität der Druckvorlagen für den nicht gesetzten Teil (Namenszüge, Signete, Zeichnungen, Abbildungen usw.) trägt der Kunde die Verantwortung für die mindere Druckwiedergabe. Liegen die Druckunterlagen nicht rechtzeitig vor – eine Verpflichtung zur Abmahnung besteht nicht –, so wird der Werbeaufdruck von der Complemedia AG gestaltet. Für eventuelle Gestaltungsfehler kann die Complemedia AG nicht verantwortlich gemacht werden. Vor Druckbeginn erhält der Kunde einen Probeabzug (Gut zum Druck). Wird der Probeabzug nicht oder nicht innerhalb der im Probeabzug (Gut zum Druck) definierten Frist zurückgesandt, so gilt er als genehmigt, und die Complemedia AG kann für allfällige Fehler nicht haftbar gemacht werden.
5. Druckqualität
Branchenübliche Abweichungen, insbesondere bezüglich Wiedergabequalität (Originaltreue der Reproduktionen, Tonwert und Farbabweichungen), bleiben vorbehalten.
6. Fehlerhaftes Erscheinen
Sollte die Werbebeschriftung vom Gut zum Druck abweichen und innert 30 Tagen nach Montage vom Kunden beanstandet werden, hat die Complemedia AG das Recht innert 30 Tagen nach Beanstandung nachzubessern. Ein Vertragsrücktritts- oder Minderungsanspruch besteht in diesem Fall nicht. Unterbleibt eine Beanstandung innert 30 Tagen nach Montage so gilt die Werbebeschriftung als genehmigt und der umseitig vereinbarte Rechnungsbetrag ist in jedem Fall geschuldet.
7. Gestaltungsänderung
Die Complemedia AG hat das Recht, bei Weiterentwicklung des Projektes die Form der Inserate in einer für den Kunden zumutbarer Art und Weise zu verändern. Der Kunde hat dabei Anspruch auf gleichwertige Wiedergabequalität.
8. Schriftzug
Der Kunde bestätigt, dass es sich beim zur Verfügung gestellten Schriftzug und Logo um die Firmenbeschriftung handelt.
9. Preisgarantie
Der vereinbarte Nettopreis gilt als Festpreis. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe ist im Nettopreis nicht enthalten und wird zusätzlich verrechnet. Es werden keine WIR-Checks angenommen.
10. Verspätete Zahlung
Sollte der jährliche Rechnungsbetrag nicht innert 90 Tagen nach Fälligkeit beglichen sein, werden automatisch sämtliche Rechnungsbeträge der Folgejahre zur Zahlung fällig.
11. Abtretung
Die Complemedia AG ist berechtigt, die Rechte aus jeder Rechnungs-Forderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung ist dann auf der Rechnung ersichtlich.
12. Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen
Nebenabreden sowie Vertragsänderungen und -ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von der Complemedia AG schriftlich bestätigt werden.
13. Salvatorische Klausel
Die allfällige Ungültigkeit einer der vorstehenden Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Der vorliegende Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist CH-9000 St. Gallen.
© Complemedia AG, St.Gallen im März 2014